Ein Todesfall zu Hause - was ist zu tun?

 

Eine Handreichung der Notfallseelsorge des Bistums Augsburg

Stand: Februar 2016

 

Es gibt vieles, was zu tun und zu bedenken ist.
Aber es hat auch Zeit.

 

Gehen Sie eines nach dem anderen an.
Lassen Sie sich unterstützen.

 

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Zuerst

Falls noch nicht geschehen, muss ein Arzt gerufen werden (z.B. Hausarzt), der den Totenschein ausstellt.
Dazu benötigen Sie den Personalausweis des Verstorbenen

Lassen Sie sich Zeit beim Verabschieden von dem Verstorbenen.
In der Regel drängt zunächst nichts.

Informieren Sie ihre engsten Angehörigen.

Vielleicht wissen Sie jemanden, der Ihnen helfen kann, das Organisatorische zu bewältigen ?
Fragen Sie, ob er oder sie zu Ihnen kommen kann.

Entscheiden Sie, ob es eine Aussegnung im Haus geben soll und wer dabei sein soll.

Vergewissern Sie sich, ob eine Bestattungsverfügung vorhanden ist, in welcher Ort, Art und zuständige Person festgelegt worden sind.

Sammeln Sie alle Dokumente, am besten in einem Ordner.

 

In den ersten 36 Stunden:

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Bestattungsinstitut.
Scheuen Sie sich nicht, auch nach den Preisen zu fragen.
Sie können auch von mehreren Instituten Angebote einholen.

Zunächst muss entschieden werden, welche Formalitäten Sie selbst übernehmen und welche Sie an das Bestattungsinstitut oder Andere abgeben möchten.

Umgehende Meldung des Todesfalls ist erforderlich:

Halten Sie hierfür neben dem Personalausweis bei Ledigen die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Heiratsurkunde bereit. Bei Verwitweten auch die Sterbeurkunde des Ehegatten und bei Geschiedenen das Scheidungsurteil.

  • beim Standesamt zur Beantragung der Sterbeurkunde

  • bei der Kranken- und Rentenversicherung

  • beim Arbeitgeber

  • bei einer Lebensversicherung / Sterbegeldversicherung

 

In den ersten drei Tagen:

Legen Sie eine Liste an, welche Personen und Institutionen weiterhin benachrichtigt werden sollen.

Das Bestattungsinstitut veranlasst die Überführung des Verstorbenen, bzw. setzt sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung, falls der Verstorbene durch die Polizei beschlagnahmt wurde.

Das Bestattungsinstitut organisiert, soweit Sie das möchten, die Aufbahrung, Trauerfeier und Bestattung.

Auch das Aufgeben einer Todesanzeige und Drucken von Karten mit der Todesanzeige und Dankeskarten kann beim Bestatter in Auftrag gegeben werden.
Sie können dies aber auch selbst tun.

Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht kontaktieren, evtl. vorhandenes Testament übergeben und Erbschein beantragen. Dieser zeichnet Sie als rechtmäßigen Erben aus. Falls ein notarielles Testament vorhanden ist, reicht dies meistens auch als Erbnachweis aus. Oftmals genügt den Institutionen aber auch ein Nachlassgerichtsprotokoll. Fragen Sie gezielt nach, wer was von Ihnen benötigt.

Meldung des Todesfalles ggf mit Kopie der Sterbeurkunde bei:

  • Rentenversicherungsträger (als Ehepartner Fortzahlung der Rente für 3 Monate beantragen)

  • Betriebsrentenversicherung benachrichtigen

  • Finanzamt wg ggf bestehender Einkommensteuerpflicht,
    auch wg KFZ-Steuer, Hundesteuer

  • beim Sozialamt oder Versorgungsamt

  • Bei Vereinen und Organisationen die Mitgliedschaft auflösen

  • Banken

  • Versicherungen

  • Abonnements

  • Verträge wie Kabelfernsehen, Handyvertrag usw.

  • Kümmern Sie sich um den digitalen Nachlass des Verstorbenen.
    z.B. Facebook, Amazon, Ebay, Email- Account usw.

Die Unterlagen des Verstorbenen durchsehen auf weitere Verbindlichkeiten

Schreiben Sie Verträge auf ihren Namen um, die weiterhin gelten sollen,
z.B. Mietvertrag, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Versicherungen, Haftpflicht, Auto usw.

Wenn der Verstorbene alleinstehend war:

Kümmern Sie sich um die Wohnung des Verstorbenen.
z.B. Kühlschrank, Tiere, Kleidung, Wohnungsräumung etc.

Wenn der Verstorbene ein Kind/Jugendlicher war:

Das Kind muss von verschiedenen Institutionen abgemeldet werden.
z.B. Familienkasse, Kindergarten, Schule, Universität, Sportvereine usw.
Ebenfalls muss ggf. an das BAföG-Amt, Stipendiengeber oder ähnliche Institutionen gedacht werden.

Beziehen Sie die Freunde und Kameraden des Kindes mit ein. Auch sie trauern.

 

 

Tiefgehende Veränderungen im Leben brauchen ihre Zeit.
Verlangen Sie nicht zu schnell von sich, dass alles wieder "wie immer" sein soll.

Geben Sie der Trauer Raum und Zeit.

Lassen Sie sich beistehen.

 

 

Diese Handreichung ist eine Sammlung von praktischen Hinweisen, die aus der jahrelangen Erfahrung der Notfallseelsorge des Bistums Augsburg kommen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtliche Fragen richten Sie bitte an einen Rechtsanwalt, einen Notar oder an das zuständige Nachlassgericht.